Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zur Neuordnung im Migrationsbereich durch Schaffung einer zentralen Ausländerbehörde

Stellungnahme | Mai 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags eingeladen, Stellung zu den dort beratenden Gesetzentwürfen zur Neuordnung im Migrationsbereich zu nehmen. Beide Gesetzentwürfe sehen die Schaffung einer zentralen Landesausländerbehörde vor und zielen damit auf eine überschaubare Umorganisation auf oberbehördlicher Ebene ab.

In seiner Stellungnahme begrüßt der SVR das Ansinnen der einbringenden Fraktionen, die Neuorganisation von Aufgaben und Zuständigkeiten gesetzlich zu regeln, obwohl viele der geplanten Maßnahmen auch untergesetzlich durch Erlasse oder Verwaltungsvorschriften umsetzbar wären. Ein Gesetzgebungsprozess werde der fortgesetzten Bedeutung von Fragen der Migrationssteuerung im Freistaat Thüringen gerecht und ermögliche eine breitere öffentliche Debatte sowie die Möglichkeit, im Rahmen von Beteiligungsverfahren die Positionen unterschiedlicher Akteure einzubeziehen. Im Weiteren setzt sich der SVR auch dezidiert mit einzelnen Regelungsvorschlägen der Fraktionen auseinander und bewertet diese. Dabei regt er an, die neue zentrale Ausländerbehörde so auszugestalten, dass sie von den kommunalen Behörden als echte Unterstützung und Servicestelle wahrgenommen werden kann.

Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre

Jahresgutachten | Mai 2024

Die migrations- und integrationspolitische Entwicklung der letzten fünf Jahre war geprägt durch eine sehr hohe Zahl von Schutzsuchenden und die damit einhergehen­den Belastungen, einen wachsenden Bedarf an Arbeits­kräften aus Drittstaaten und eine Verschärfung der poli­tischen Debatten. Der deutsche Gesetzgeber und die zuständigen Verwaltungen haben darauf mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Auf der Ebene der Europäischen Union wurde nach vielen Jahren des Stillstands eine Reform des Gemeinsamen Europäi­schen Asylsystems beschlossen.

Der SVR beschreibt in seinem 15. Jahresgutachten, welche Maßnahmen im Bereich Migration und Integration getroffen wurden und wie sie sich in der Praxis darstellen.

Die Analyse zeigt: Das Politikfeld Migration und Integration gehörte zu den dynamischsten überhaupt. Obwohl die öffentlichen Debatten teilweise sehr zugespitzt geführt wurden und dadurch politischer Handlungsdruck entstand, folgten Politik und Gesetzgebung weitestgehend schon zu­vor beschrittenen Pfaden. Punktuell wurden jedoch auch neue Akzente gesetzt. Die Integrations- und Migrationspolitik war dabei geprägt durch das Ringen um eine Balance zwischen Öffnung und Restriktion, Integrationsförderung und Zuwanderungskontrolle.

Integration in Rheinland-Pfalz. Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022

Expertise | Mai 2024

In Rheinland-Pfalz erweisen sich die Einschätzungen der Bevölkerung zu Integration trotz der vielfältigen Herausforderungen, die sich etwa durch große Fluchtbewegungen seit 2015 ergeben, als außerordentlich stabil und krisenfest. Das Integrationsklima hat sich insgesamt positiv entwickelt – es liegt auf dem Niveau des übrigen Bundesgebiets. Menschen in Rheinland-Pfalz zeichnen sich zudem durch ein großes Zugehörigkeitsgefühl zu Deutschland und zum eigenen Bundesland aus. Personen mit Migrationsgeschichte zeigen darüber hinaus eine überaus hohe emotionale Bindung an den eigenen Wohnort – mehr als die Vergleichsgruppe im übrigen Bundesgebiet. Auch bestehen in Rheinland-Pfalz in vielen Lebensbereichen, besonders dem Arbeitsmarkt, regelmäßige Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Herkunftsbedingte Benachteiligungserfahrungen sind rückläufig – der entsprechende Anteil liegt geringfügig unter dem im übrigen Bundesgebiet. Anders als im übrigen Bundesgebiet ist die politische Beteiligung in Rheinland-Pfalz unter Menschen mit Migrationsgeschichte zurückgegangen.

Die Expertise stützt sich auf eine Sonderauswertung des SVR-Integrationsbarometers 2022 und vergleicht diese mit Ergebnissen der Erhebung von 2020. Sie wurde im Auftrag des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) erstellt.

Motive und Motivation in der Flüchtlingshilfe. Ergebnisse einer Befragung zum freiwilligen Engagement

Studie | April 2024

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 war zum zweiten Mal innerhalb von zehn Jahren eine Welle der Hilfsbereitschaft zur Unterstützung von Flüchtlingen zu beobachten. Doch ähnlich wie 2015/16 ließen Zeit-, Geld- und Sachspenden nach wenigen Monaten wieder nach. Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Stab des SVR im Rahmen einer Engagementbefragung untersucht, welche Motive und Einstellungen einer freiwilligen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe zugrunde liegen. Dabei zeigt sich beispielsweise, dass jede vierte Person, die noch nicht in der Flüchtlingshilfe aktiv ist, sich ein solches Engagement vorstellen kann. Um diese ungenutzten Potenziale besser ausschöpfen zu können, diskutiert die Studie Handlungsempfehlungen für künftige Mobilisierungsstrategien, die sich an Politik und Verwaltung in den Kommunen sowie an Arbeitgebende, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen vor Ort richten.

Die Studie entstand im Rahmen des Projekts „Solidarität in der Aufnahmegesellschaft: Wahrnehmung Geflüchteter und Determinanten für Engagement und Hilfsbereitschaft“, das von der Stiftung Mercator gefördert wird. Die empirische Grundlage bildet eine Engagementbefragung aus dem Jahr 2023, die drei Befragungswellen zwischen Februar und August 2023 mit insgesamt mehr als 4.000 Teilnehmenden umfasste.

Langsames Ende des Anwerbungsverbots? Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung für die Leiharbeit

Kurzinformation | Februar 2024

Am 1. März 2024 trat die zweite Stufe der im Sommer 2023 beschlossenen Neuregelungen zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Dadurch können ausländische Arbeitskräfte künftig in vielen Bereichen einfacher angeworben werden. Für die Leiharbeit soll dies jedoch grundsätzlich nicht gelten. Das generelle Anwerbungsverbot bleibt auch nach neuer Gesetzeslage bestehen. Allerdings enthalten die neuen Regelungen so viele Ausnahmen, dass die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte für Tätigkeiten in der Leiharbeit dessen ungeachtet leichter möglich wird.

Die SVR-Kurzinformation analysiert Umfang und Wirkung der Änderungen und stellt Überlegungen zu einem grundsätzlichen Systemwechsel hinsichtlich der Anwerbung in die Leiharbeit an.

Ungleiche Bildungschancen (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Februar 2024

Bildung ist ein Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Allerdings sind die Bildungschancen in Deutschland nach wie vor ungleich verteilt; das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. In einem Faktenpapier hat der Sachverständigenrat für Integration und Migration die zentralen Befunde zur Bildungsbenachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zusammengestellt.

Stellungnahme zur Einführung eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes Niedersachsen

Stellungnahme | Februar 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, im Vorfeld der Beratungen zur Einführung eines niedersächsischen Teilhabe- und Partizipationsgesetzes eine Stellungnahme abzugeben. Der SVR begrüßt die Bemühungen um eine nachhaltige Ausgestaltung der Integrationsinfrastruktur und das Vorhaben eines Teilhabe- und Partizipationsgesetzes. Dabei ist es aus Sicht des SVR wichtig, Integration als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Zuwanderung und Diversität voranzubringen.

Der SVR empfiehlt ein Gesetz, das nicht nur eine symbolisch-kommunikative Dimension hat, sondern auch durch konkrete Umsetzungsinstrumente flankiert ist und Zuständigkeiten klar bestimmt. Ein zentraler Regelungsbereich sollte die diversitätssensible Öffnung der Verwaltung sein. Darüber hinaus kann für die Einrichtung von Integrationsbeiräten und -beauftragten auf Ebene des Landes und der Kommunen eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes ist auch die Frage der finanziellen Hinterlegung zentral. Hier regt der SVR eine Verknüpfung mit gezielten Fördermaßnahmen an.

Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz

Studie | Januar 2024

Derzeit leben gut vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in der EU, ein Viertel davon in Deutschland. Der von der Europäischen Union 2022 beschlossene und bereits verlängerte vorübergehende Kollektivschutz läuft im März 2025 aus. Den Regierungen Deutschlands und anderer europäischer Staaten bleibt lediglich ein Jahr Zeit, um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) hat daher im Rahmen einer Studie untersucht, welche Optionen es für einen fortgesetzten Aufenthalt der Kriegsflüchtlinge gibt und wie es durch eine geförderte Rückkehr oder zirkuläre Mobilität gelingen kann, sowohl die berechtigten Interessen der Ukraine, der Aufnahmestaaten als auch der geflohenen Menschen selbst zu berücksichtigen. Die Studie gibt entsprechende Handlungsempfehlungen für die Politik auf europäischer Ebene sowie für Bund und Länder.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze

Stellungnahme | Januar 2024

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) wurde eingeladen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie zur Änderung anderer Gesetze Stellung zu nehmen. Das darin enthaltene Gesetz zur Förderung von Integration, Teilhabe und Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern verankert Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess, der die aktive Mitwirkung aller Beteiligten erfordert. Die Rolle von Politik und Verwaltung, integrationsförderliche Rahmenbedingungen zu schaffen, wird hervorgehoben. Dabei wird insgesamt ein auf Potenziale ausgelegtes Verständnis von Diversität vorangebracht. Diese Ausrichtung des Entwurfs begrüßt der SVR ausdrücklich.

Mit wenigen Ausnahmen werden die festgeschriebenen Ziele und Absichtsbekundungen jedoch nicht durch die Benennung klarer Zuständigkeiten oder verbindlicher Vorgaben und Instrumente zur Umsetzung untermauert. Der Entwurf sieht zudem keine eigene finanzielle Hinterlegung vor, die den Aufbau nachhaltiger Integrationsstrukturen unterstützen würde. Die Möglichkeit, im Rahmen des Artikelgesetzes Änderungen in bestehenden integrationsrelevanten Rechtsgrundlagen vorzunehmen, wird nur begrenzt genutzt. Hier sieht der SVR Nachbesserungsmöglichkeiten.

Fakten zur Einwanderung in Deutschland (aktualisierte Fassung)

Kurz & bündig | Dezember 2023

In der aktuellen Debatte um Zuwanderung möchte der Sachverständigenrat für Integration und Migration mit Fakten zur Versachlichung beitragen. Die wichtigsten Informationen und Zahlen zu Arbeitsmigration, Flucht und Asyl sowie zu Muslimen in Deutschland sind in einem Faktenpapier zusammengestellt.