Beratende Landesversammlung Thüringen 1946
Die Beratende Landesversammlung wurde auf Basis des "Gesetzes über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen" ins Leben gerufen, welches Landespräsident Rudolf Paul am 12. Juni 1946 auf Anregung der Landesleitung Thüringen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erließ. Gemäß § 4 der Norm sollte die Landesversammlung als Bindeglied zwischen der Landesverwaltung und der Bevölkerung fungieren, wobei ihre konkrete Aufgabe darin bestand, "die Tätigkeit der Landesverwaltung zu unterstützen, zu fördern und dem gesamten Volke verständlich zu machen, die Landesverwaltung bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen zu beraten sowie auf eine ordnungsmäßige und volksnahe Durchführung der Aufgaben auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu achten".
Zwischen dem 24. Juni und dem 25. September 1946 hielt die Beratende Landesversammlung, die einen Vorstand und verschiedene Ausschüsse ausbildete, insgesamt 5 Sitzungen ab. Nach § 1 des o. g. Gesetzes setzte sie sich aus insgesamt 69 Mitgliedern zusammen, die sich wie folgt verteilten: je 10 Mitglieder der SED, der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands, der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 5 Mitglieder der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, je 3 Mitglieder der Freien Deutschen Jugend, des Landesfrauenausschusses, der Industrie- und Handelskammer Thüringens und der Handwerkskammer Thüringens sowie 12 Mitglieder, von denen der Landespräsident 6 auf Vorschlag der Parteien und 6 nach eigener Entscheidung aus hervorragenden Persönlichkeiten des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens berufen konnte. Abgesehen von der letztgenannten Gruppe wurden die Mitglieder von den genannten Parteien und Organisationen namhaft gemacht.
Die amtlichen Drucksachen der Beratenden Landesversammlung umfassen die Sitzungsniederschriften. Als Grundlage für die Digitalisierung diente der Bibliotheksbestand des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar.
Sitzung // Thüringische Landesversammlung . - Weimar,4.1946 - 5.1946
Hauptsacht. d. Repr.: Sitzungsprotokolle
Repr.: Frankfurt, M. : Keip
Repr. ersch. in Bd. 1,1 der Monographie "Akten und Verhandlungen des Thüringer Landtages, 1946 - 1952"
Vorg.: Thüringen / Beratende Landesversammlung 1.1946 - 3.1946
Forts. : Thüringen / Landtag: Stenographischer Bericht über die ... Sitzung [1].1946/50 - 2.1950/52
ZDB-ID: 2833747-5
Die Beratende Landesversammlung wurde auf Basis des "Gesetzes über die Bildung beratender Körperschaften bei der Selbstverwaltung im Lande Thüringen" ins Leben gerufen, welches Landespräsident Rudolf Paul am 12. Juni 1946 auf Anregung der Landesleitung Thüringen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erließ. Gemäß § 4 der Norm sollte die Landesversammlung als Bindeglied zwischen der Landesverwaltung und der Bevölkerung fungieren, wobei ihre konkrete Aufgabe darin bestand, "die Tätigkeit der Landesverwaltung zu unterstützen, zu fördern und dem gesamten Volke verständlich zu machen, die Landesverwaltung bei der Ausarbeitung von Gesetzen und Verordnungen zu beraten sowie auf eine ordnungsmäßige und volksnahe Durchführung der Aufgaben auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu achten".
Zwischen dem 24. Juni und dem 25. September 1946 hielt die Beratende Landesversammlung, die einen Vorstand und verschiedene Ausschüsse ausbildete, insgesamt 5 Sitzungen ab. Nach § 1 des o. g. Gesetzes setzte sie sich aus insgesamt 69 Mitgliedern zusammen, die sich wie folgt verteilten: je 10 Mitglieder der SED, der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands, der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, 5 Mitglieder der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, je 3 Mitglieder der Freien Deutschen Jugend, des Landesfrauenausschusses, der Industrie- und Handelskammer Thüringens und der Handwerkskammer Thüringens sowie 12 Mitglieder, von denen der Landespräsident 6 auf Vorschlag der Parteien und 6 nach eigener Entscheidung aus hervorragenden Persönlichkeiten des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens berufen konnte. Abgesehen von der letztgenannten Gruppe wurden die Mitglieder von den genannten Parteien und Organisationen namhaft gemacht.
Die amtlichen Drucksachen der Beratenden Landesversammlung umfassen die Sitzungsniederschriften. Als Grundlage für die Digitalisierung diente der Bibliotheksbestand des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar.
Sitzung // Thüringische Landesversammlung . - Weimar,4.1946 - 5.1946
Hauptsacht. d. Repr.: Sitzungsprotokolle
Repr.: Frankfurt, M. : Keip
Repr. ersch. in Bd. 1,1 der Monographie "Akten und Verhandlungen des Thüringer Landtages, 1946 - 1952"
Vorg.: Thüringen / Beratende Landesversammlung 1.1946 - 3.1946
Forts. : Thüringen / Landtag: Stenographischer Bericht über die ... Sitzung [1].1946/50 - 2.1950/52
ZDB-ID: 2833747-5