Thüringer Landtag 1946 bis 1952 : 1. Wahlperiode 1946 - 1950
Nachdem die Sowjetische Militäradministration in Deutschland bereits im Juni 1945 antifaschistisch-demokratische Parteien zugelassen hatte, wurden in Thüringen gemäß der Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin ("Potsdamer Abkommen"), welche die rasche Einführung des Grundsatzes der Wahlvertretung in den Gemeinde-, Kreis-, Provinzial- und Landesverwaltungen vorsah, am 20. Oktober 1946 Landtagswahlen abgehalten.
Die Wahlen, die durch Blockbildung und erhebliche Beeinträchtigung der bürgerlichen Parteien gekennzeichnet waren und nur in Ansehung der vorherigen NS-Zeit respektive der späteren Einheitswahlen der DDR als relativ frei eingestuft werden können, zeitigten hinsichtlich der Sitzverteilung im Landtag folgendes Ergebnis: 50 Sitze Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, 28 Sitze Liberal-Demokratische Partei, 19 Sitze Christlich-Demokratische Union und 3 Sitze Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe. Die Gesamtzahl der Abgeordneten lag bei 100. Zwischen dem 21. November 1946 und dem 10. Oktober 1950 hielt der Thüringer Landtag, der einen Vorstand und verschiedene Ausschüsse ausbildete, insgesamt 73 Sitzungen ab.
Die amtlichen Drucksachen des Thüringer Landtags umfassen Drucksachen, Stenographische Berichte, einen Index sowie das vom Büro des Thüringer Landtags herausgegebene Handbuch des Landtags aus dem Jahre 1948. Als Grundlage für die Digitalisierung diente der Bibliotheksbestand des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar.
Landtags-Drucksache // Thüringer Landtag. [Abteilung 1] . - Weimar : Landesverl. Thüringen, Wahlper. [1.]1947/50 - 2.1950/52; damit Ersch. eingest.
Bemerkung: 1,199 u.668 nicht ersch.
Index: Was geschah im Thüringer Landtag
ZDB-ID: 2819720-3