Eine umstrittene Frage ist, ob der Rechtsanwalt, der selbst einen Verkehrsunfall erlitten hat und sich selbst vertritt, dafür die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren verlangen kann. Das wird teilweise verneint, weil der Anspruch auf Anwaltskostenerstattung die Wissensunterlegenheit des „normalen“ Geschädigten gegenüber den Spezialisten beim Versicherer ausgleichen soll. Von „Waffengleichheit“ und von „Augenhöhe“ ist da die Rede.
Immer wieder kürzen Versicherer Ersatzansprüche, halten Geschädigte hin oder stellen falsche Behauptungen auf. Rechtsanwalt Joachim Otting zeigt Ihnen im IWW-Webinar „Unfallregulierung“, wie Sie sich dagegen ...
Unter Rechtsanwälten, deren Mandanten ihnen die Schadenregulierung auf Empfehlung einer Kfz-Werkstatt oder eines Schadengutachters anvertraut haben, ist im Rahmen von Fortbildungen eine Diskussion entstanden, ob die ...
Insbesondere auch beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort spielt die Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis in der Praxis eine große Rolle (§§ 69, 69a, 142 StGB; § 111a StPO). Wir haben dazu zwei aktuelle Entscheidungen.
Ein Kraftfahrzeugführer, der ein Fahrverbot durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, kann nicht geltend machen, auf den Führerschein angewiesen zu sein.
Die Justiz ist in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Erfordernisse der Praxis umfassend „digitalisiert“ worden. Insbesondere der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ist ausgebaut worden.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
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Das Landgericht Coburg hatte sich mit der Klage auf Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung wegen des misslungenen Drifts mit einem Sportwagen zu befassen.